18.06.2008 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
Recycling-Betriebe haben Hersteller-Pflichten nach REACH und müssen somit Monomere ihrer wiederverwerten Kunststoffe vorregistrieren. Das bestätigten Vertreter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am Donnerstag, den 12. Juni 2008, in Frankfurt am Main im Rahmen der zweiten REACH-Expertenrunde von TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. (www.tecpart.de). Am 12. Juni 2008 hat TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. zur mit Spannung erwarteten zweiten REACH Expertenrunde geladen. Teilnehmer waren Vertreter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Vertreter von Verbänden, Mitglieder der TecPart-Fachgruppe Compoundierer und Recycler sowie Kunststoffverarbeiter. Bereits in der ersten Runde am 17. Januar 2008 wurde das Thema REACH und Recycling kontrovers diskutiert. Doch zum zweiten Termin hat ein neues Papier der Europäischen Kommission vom 2. Juni 2008 zum Thema "Abfall und wiedergewonnene Stoffe" alle Zweifel ausgeräumt. Die BAuA bestätigt offiziell, dass Recycling-Betriebe nach den neuen Auslegungen der Kommission als Hersteller zu betrachten sind. Damit unterliegen sie allen Pflichten nach REACH und müssen die Monomere ihrer wieder in den Kreislauf zurückgeführten Kunststoffe bei der ECHA (European Chemical Agency) vorregistrieren. Die Vorregistrierung ist kostenlos und muss online über IUCLID 5 - einer speziellen Software der ECHA - durchgeführt werden. Durch die Vorregistrierung gewinnt der Recycler Zeit bis 2010. Bis zu diesem Zeitraum werden die wichtigsten Monomere durch die Kunststofferzeuger registriert sein. Eine tatsächliche Registrierung, die dann durch den Recycling-Betrieb stattfinden müsste, ist unwahrscheinlich. Diese Interpretation des Recyclings nach REACH durch die Europäische Kommission geht eindeutig zu Lasten der zum Grossteil kleinen und mittelständigen Betriebe: • 1. Die Zusammensetzung der Kunststoffe, die wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden, ist nur selten bis in alle Details bekannt. Zwar kennen die Recycler die Grundsubstanzen der chemischen Zusammensetzung, aber nicht die von den Erzeuger-Konzernen patentierten und geheimgehaltenen Formulierungen. • 2. Mit der Vorregistrierung nimmt das Unternehmen an einem Pre-SIEF teil, einem per E-Mail geführten Austausch zu dem Monomer, dem in der Regel die großen Konzerne der Kunststofferzeugung angehören. Die kleinen und mittleren Unternehmen verfügen nur in seltenen Fällen über die chemische Fachkompetenz oder gar das Know-How im Umgang mit den Behörden. Der Verband EuPC (European Plastics Converters), der die Interessen der europäischen Kunststoffverarbeiter gegenüber der Europäischen Kommission vertritt, wird in den kommenden Wochen eine Liste mit Kunststoffen der wichtigsten Recyclingströme zusammenstellen. Plastics Europe wird als Verband der Kunststofferzeuger diese Liste mit den zugehörigen Monomeren versehen. Auf Basis dieser Liste können alle Recycling-Betriebe ihre Vorregistrierung vorantreiben. Wer nicht vorregistriert darf ab 1. Dezember 2008 nicht mehr produzieren bzw. macht sich strafbar. TecPart e.V. wird mit seiner Fachgruppe Compoundierer und Recycler alle Verbandsmitglieder über die neue Rechtslage aufklären und unterstützend tätig sein. Dazu steht den Mitgliedunternehmen ein kostenloser REACH Helpdesk zur Verfügung. Außerdem wird der Verband einen speziellen Workshop für Recycler durchführen. |
TecPart-Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V., Frankfurt
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