21.07.2003 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat kürzlich entschieden, dass die Einrichtung eines alternativen Systems zum Dualen System (www.gruener-punkt.de) durch den Lahn-Dill-Kreis rechtswidrig ist. Damit haben die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen vom Januar 2001 sowie einen eigenen vorläufigen Beschluss vom August 1999 bestätigt. Insbesondere hob der Verwaltungsgerichtshof hervor, dass die Entsorgung gebrauchter Verpackungen durch die Verpackungsverordnung auf die Privatwirtschaft verlagert worden sei. Soweit die Erfüllung dieser Aufgabe durch Rücknahmesysteme sichergestellt sei, dürfen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in die dafür eingerichteten Systembetriebe nicht störend eingreifen. Es entspreche dem Prinzip der Produzentenverantwortung, dass die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen deren Entsorgung daher selbst übernehmen oder die Erfüllung dieser Aufgabe durch flächendeckende Rücknahmesysteme sicherstellen, heißt es in einer Mitteilung des Dualen Systems. Gleichwohl werde das Duale System sein „Innovationsprogramm 2007“ weiter vorantreiben, heißt es weiterhin. Im Rahmen dieses Programms sollen neue Entwicklungen und Technologien in der Abfallentsorgung vorbehaltlos dahingehend überprüft werden, ob sie zu einer Effizienzsteigerung des Dualen Systems beitragen können. Die Gewährleistung ökologischer Standards, Verbraucherakzeptanz und Kostenoptimierung seien die Maßgaben für die Auswahl von Pilotprojekten, die der dazu eingesetzte Innovationsausschuss in seiner nächsten Sitzung behandeln werde. Auch der Aufsichtsrat werde sich in seiner nächsten Sitzung mit diese Thematik befassen. |
Duales System Deutschland AG, Köln
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