12.11.2001 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 07.11.2001 die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Gewerbeabfallverordnung beschlossen. Die Verordnung erhöht die Anforderungen an die Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen durch die Verpflichtung zu einer besseren Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung. "Ziel ist es, eine schadlose und möglichst hochwertige stoffliche bzw. energetische Verwertung dieser Abfälle zu erreichen. Damit wird die Scheinverwertung beendet. Kommunen und Privatwirtschaft erhalten Planungssicherheit," sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Simone Probst.
Bei der sogenannten Scheinverwertung vermischen Unternehmen aus Gewerbe und Industrie, aber auch private und öffentliche Einrichtungen unzulässigerweise verwertbare und nicht verwertbare Abfälle und deklarieren sie generell zu Verwertungsabfällen. Die von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen verwerten diese Abfallgemische allerdings nur zu geringen Teilen und lagern sie stattdessen größtenteils kostengünstig auf Deponien ab. Damit werden Altlasten von morgen produziert, die künftig teuer zu sanieren sind. Zugleich werden ökologisch anspruchsvolle Verwertungswege wie die stoffliche bzw. thermische Verwertung umgangen. Das hat weiterhin zur Folge, dass die von den Kommunen, aber auch von der Privatwirtschaft aufgebaute Entsorgungsinfrastruktur, z.B. Verbrennungsanlagen, nicht ausgelastet wird, sodass freie Kapazitäten zum Teil unter Selbstkostenpreis angeboten werden müssen. Dies benachteiligt insbesondere jene Anlagenbetreiber, die bereits vor Jahren moderne Entsorgungsanlagen aufgebaut haben und führt gerade in diesen Gemeinden zu höheren Abfallgebühren, da die Bürger die Kosten einer Entsorgungsinfrastruktur tragen müssen, die für alle Abfallerzeuger geschaffen wurde. Dieser Fehlentwicklung wird mit der Gewerbeabfallverordnung entgegen gewirkt. Um eine hochwertige Verwertung zu erreichen, schreibt die Verordnung die Getrennthaltung von einzelnen Abfallfraktionen wie Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle vor. Vorbehandlungsanlagen für gewerbliche Siedlungsabfälle müssen künftig eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent nachweisen. Dadurch werden Scheinverwertungen ausgeschlossen. Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen in Zukunft auch die Restabfallbehälter in jedem Fall nutzen, damit die Stoffqualität nicht durch sogenannte Störstoffe beeinträchtigt wird. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. |
Bundesumweltministerium, Bonn/Berlin
» insgesamt 15 News über "BMU" im News-Archiv gefunden
Ihre News im plasticker? Bitte senden Sie Ihre Pressemitteilungen an redaktion@plasticker.de!
» zurück zum Seitenanfang |
Top-Meldungen der letzten Tage
MFG Technik & Service: Neues zur industriellen Codierung
Covestro: Unterstützung des Übernahmeangebots von Adnoc
Meist gelesen, 10 Tage
Auer Packaging: Zwei neue Hallen für Produktion und Kommissionierung in Planung
APK: Trauer um Firmengründer Dr. Wolfgang Lindner
Erema Gruppe: Trauer um Mitgründer Helmut Bacher
Greiner: COO Manfred Stanek verlässt das Unternehmen
Uni Paderborn: Neues Recyclingverfahren für biobasierte Kunststoffe
Meist gelesen, 30 Tage
LyondellBasell: Neuer Kunststoff-Recyclingkomplex bei Gießen
Albis: Nachhaltige Kunststoffe für den Spritzguss und Extrusionsanwendungen im Fokus
Helvoet Rubber & Plastic Technologies: RF Duroplast GmbH übernimmt Duroplast-Spezialisten
LyondellBasell: Grundsteinlegung für Kunststoffrecyclinganlage in Wesseling
Neue und gebrauchte Maschinen & Anlagen finden Sie in der großen Maschinenbörse.
Kostenfreie Nutzung aller Börsen! Registrieren Sie sich jetzt!
Physikalischer Schaumspritzguss - Grundlagen für den industriellen Leichtbau
Analysiert man die Menge der kompakt gespritzten Kunststoffformteile, so kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass sich sicherlich mehr als die Hälfte davon kostengünstiger und mit besseren Toleranzen mittels Schaumspritzguss herstellen lassen. |