| 18.01.2011, 14:32 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Das Verbot von Tragetaschen und Beuteln aus Polyethylen in einigen Schwellenländern und jetzt in Italien basiert auf einem einzigen Grund: Eine katastrophale Entsorgungssituation mit der Folge entsprechender Litteringprobleme. In Deutschland existiert mit dem Grünen Punkt seit über 20 Jahren ein leistungsfähiges Rücknahme- und Verwertungssystem, das in den letzten Jahren weiter optimiert wurde. Rund 97 Prozent der hier verwendeten Kunststofftragetaschen werden gesammelt und einer hochwertigen Wiederverwertung zugeführt. Nicht die Tragetasche ist das Problem, sondern die nicht vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten in einigen Ländern. "Wenn Cem Özdemir von den Grünen jetzt bei dieser Gelegenheit ein Verbot von Kunststofftragetaschen fordert, weil keine Ressourcen mehr verschwendet werden dürfen, kennt er offenbar die Fakten nicht", stellt Ulf Kelterborn, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., hierzu fest. "Die Tragetasche aus Polyethylen ist nämlich ökologisch gut aufgestellt." Bei mehreren vergleichenden Studien mit anderen Verpackungsmaterialien in Deutschland, Finnland und der Schweiz habe sie hervorragend abgeschnitten. Als Gründe für das gute Abschneiden werden unter anderem der geringe Energieaufwand bei der Produktion und vor allem der minimale Materialeinsatz genannt. Kein anderes Material sei leichter und dabei so leistungsfähig. In Deutschland werden für sämtliche Tragetaschen und Beutel aus Polyethylen weniger als 0,2 Prozent des Gesamtverbrauchs von Rohöl und Gas benötigt. Hinzu kommt, dass die Tragetaschen oft mehrfach genutzt werden. Nach ihrem Gebrauch dienen sie zusätzlich im Haushalt als Müllbeutel. Insgesamt gesehen ist die Tragetasche aus Polyethylen deshalb besonders ressourcenschonend. Nicht zuletzt aufgrund ihrer hohen Verpackungsleistung - eine 12 g-Tasche hat eine Tragkraft bis zirka 15 kg - sowie ihrer Witterungs- und Hygienebeständigkeit bietet sie gleichzeitig einen großen Nutzen für den Verbraucher. Die IK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die italienische Verbotsregelung eindeutig gegen EU-Recht verstößt. Eine entsprechende Beschwerde liegt der Europäischen Kommission bereits vor. Weitere Informationen: kunststoffverpackungen.de |
IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg
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