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25.01.2005 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

Elektro-Altgeräte-Entsorgung: Umweltausschuss-Entscheidung erlaubt Umsetzung der Industrievorschläge

Mit der Bestätigung der Trennung der Verantwortung für die Sammlung und für die Entsorgung der Altgeräte hat der Umweltausschuss des Bundestages die entscheidende Weiche für das neue Elektro-Gesetz gestellt. Dies erklärten der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (www.zvei.org) und der BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (www.bitcom.org) anlässlich der heutigen Abstimmung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages über Änderungsanträge zum Elektro-Gesetz. Ab 2006 sollen die Hersteller und Importeure die Entsorgung gebrauchter Kühlschränke, Fernseher, Computer und anderer Elektrogeräte übernehmen. Die haushaltsnahe Sammlung bleibt auch künftig in der Verantwortung der Kommunen.

Deutliche Kritik äußert die Industrie hingegen an der Entscheidung, die Zahl der Sammelbehälter von ursprünglich vorgesehenen sieben auf fünf zu reduzieren. Dies habe zur Folge, dass unterschiedliche Geräte zusammengeworfen werden. Eine hochwertige Verwertung werde dadurch erschwert und der Anreiz für eine recyclinggerechte Konstruktion der Geräte herabgesetzt.

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Gleichermaßen problematisch ist nach Einschätzung der Industrie die Option für die Kommunen, je nach Marktlage der Rohstoffmärkte kurzfristig entscheiden zu können, ob sie Altgeräte durch die Hersteller entsorgen lassen oder diese selbst gewinnbringend an Schrotthändler weiterverkaufen. Durch dieses „Rosinenpicken“ seien Qualität und Menge des Abfalls für die von den Herstellern beauftragten Entsorger nicht mehr planbar.

Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des ZVEI-/BITKOM-Vorstandskreises Elektro- und Elektronik-Altgeräte, erklärte am Mittwoch auf einem Kongress in Frankfurt: „Diese Änderungen verringern den Umweltschutz und treiben die Kosten für die Hersteller in die Höhe. Damit hat der Umweltausschuss des Bundestages ein überflüssiges Hindernis für eine hochwertige und umweltgerechte Verwertung der Elektro-Altgeräte aufgebaut. Sie konterkariert die Ziele des Elektro-Gesetzes.“

Auf Zustimmung stieß bei Kamp die Verlängerung der Frist bis zum Start der Entsorgungsverpflichtung für die Hersteller auf zwölf Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes: „Obwohl die Hersteller unter anderem mit der Gründung des Elektro-Altgeräte-Registers EAR bereits sehr weit in Vorlage getreten sind, brauchen sie dringend diese Zeit, um die operativen Rücknahmemöglichkeiten und systeme aufzubauen.“

Kamp sprach auf einem zweitägigen Kongress in Frankfurt vor knapp 400 Führungskräften der Elektro- und Elektronikindustrie sowie der Entsorgungswirtschaft. Hier richteten ZVEI und BITKOM bereits den Blick nach vorne und thematisierten die praktische Umsetzung der Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

ZVEI e.V. / BITKOM e.V., Frankfurt

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