30.11.2011, 06:06 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die im Januar in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 10/2011 regelt die Anforderungen an Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt neu. Davon betroffen ist auch die Konformitätserklärung, die bereits seit April 2009 jedem Kunststoff-Bedarfsgegenstand beiliegen muß, der für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist. Der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. unterstützt nun mit einem neuen Leitfaden die Hersteller von Kunststoff-Mehrwegbedarfsgegenständen beim korrekten Erstellen der neuen Konformitätserklärung. Der pro-K Leitfaden kann unter www.prokunststoff.de im Bereich „techn. Datenblätter/Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt“ heruntergeladen werden. Kurz und übersichtlich beschreibt pro-K in seinem Leitfaden den Zweck sowie die wesentlichen Merkmale der Konformitätserklärung. Zusätzlich stellt er eine Muster-Erklärung zur Verfügung, die den neuen Anforderungen der Verordnung 10/2011 entspricht. Der speziell auf die Konformitätserklärung zugeschnittene Leitfaden ist ein weiterer Baustein des Informationspaketes, anhand dessen der pro-K über die Verordnung 10/2011 informiert. Bereits im September 2011 hatte der Verband ein Merkblatt veröffentlicht, das im Allgemeinen die wichtigsten Neuerungen und Übergangsfristen zusammenfasst. Weitere Informationen: www.pro-kunststoff.de |
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., Frankfurt
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