11.03.2014, 06:02 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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"Unserer Auffassung nach erfüllen die EEG-Umlage und die Befreiung von der EEG-Umlage nicht die Kriterien einer staatlichen Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV", erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Doch selbst wenn man diese Befreiung als staatliche Beihilfe werten würde, wäre diese zulässig. In einer gemeinsamen Stellungnahme von bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung sowie dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) fordern die Verbände die Generaldirektion Wettbewerb deshalb auf, das Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der EEG-Umlage und der EEG-Umlagebefreiung einzustellen. "Die EEG-Umlagebefreiung von energieintensiven Recyclingunternehmen und Unternehmen, die Ersatzbrennstoffe aus Abfällen herstellen (SRF-Produzenten) zielt nicht darauf, deren Wettbewerbssituation zu verbessern, sondern sie zielt darauf ab, die nachhaltige, hochwertige Abfallbehandlung in Deutschland – und damit in der EU – weiterhin zu ermöglichen und damit zu verhindern, dass rezyklierbare Abfälle bzw. Abfälle, die zu SRF aufbereitet werden könnten, in andere, weniger ressourcenschonende Abfallbehandlungsmaßnahmen abfließen", machte Rehbock deutlich. Er verweist darauf, dass sich die Kunststoffrecycler in Deutschland in Betriebe aufteilen, die überwiegend Recyclate produzieren und in Betriebe, die Recyclate zusammen mit Neuware zu Erzeugnissen weiterverarbeiten. Damit müsse sich das Kunststoffrecycling sowohl auf Seite der Recyclatproduktion wie auch auf Seite der Weiterverarbeitung in Erzeugnisse dem internationalen Wettbewerb stellen, der insbesondere durch die nationalen Energiepreise verzerrt sei. Die Unternehmen des Kunststoffrecyclings beziehen den Rohstoff sowohl aus Deutschland wie auch aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten. Der Absatz der Produkte erfolgt international; dabei seien Exportquoten von über 50 Prozent keine Seltenheit. Rehbock: "Würde die Ermäßigung entfallen, etwa weil sie von der Kommission als unzulässige staatliche Beihilfe gewertet wird, so würde sich die Wettbewerbssituation des Kunststoffrecyclings in Deutschland gegenüber dem Recycling in Drittstaaten und gegenüber der Abfallverbrennung in MVAs weiter erheblich verschlechtern." Weitere Informationen: www.bvse.de, www.bde.de |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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