24.04.2007 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Der DUD Industrieverband Kunststoff-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. teilt mit, dass vier harmonisierte europäische Normen (hEN) für den Bereich Abdichtungsbahnen aus Elastomeren und Kunststoffen erarbeitet wurden: • EN 13956 Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen, • EN 13967 Kunststoff- und Elastomerbahnen für Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser, • EN 13984 Kunststoff- und Elastomer-Dampfsperrbahnen, • EN 14909 Kunststoff- und Elastomer-Mauersperrbahnen. Damit wurde die schrittweise Umstellung auf die neuen europäischen Normen weitgehend vollzogen. Verarbeiter und Planer müssen sich jetzt mit den Änderungen auseinandersetzen. „Die neuen Normen“ finden sich in einem ausführlichen Beitrag als Wegweiser sowohl durch die in Europa erarbeiteten Abdichtungsnormen als auch durch die in Deutschland praktizierte Umsetzung in Anwendungs- und Konstruktionsnormen unter www.dud-ev.de. Wie die Kennzeichnung der Produkte erfolgt und was dabei – speziell auch in der Übergangszeit zu beachten ist – wird im Detail erläutert. Was die Anwendbarkeit angeht, ist es leider nicht gelungen, Leistungsklassen für die Produkte europaeinheitlich festzulegen. In der Folge lässt sich jedes Produkt unabhängig von Werkstoff und Eigenschaften einer Produktnorm zuordnen und mit CE-Zeichen in Verkehr bringen. Das macht den Markt nicht übersichtlicher. Damit aber auch weiterhin der Verarbeitungsstandard aufrecht erhalten werden kann, werden den europäischen Produktnormen nationale Konstruktionsnormen zur Seite gestellt. Und daneben legen die Anwendungsnormen DIN V 20000-201 und -202 das Leistungsprofil fest, das Abdichtungsprodukte nach harmonisierten europäischen Normen haben müssen, wenn sie für die Herstellung von Abdichtungen auf dem bisher gültigen deutschen Schutz- und Sicherheitsniveau gemäß den Konstruktionsnormen DIN 18195 bzw. DIN 18531 geeignet sein sollen. Grundlage hierfür sind die Leistungsprofile von Abdichtungsprodukten nach den bisherigen deutschen Produktnormen. Abdichtungsprodukte, die diesen Anforderungen nicht genügen, dürfen in Deutschland nicht für Abdichtungen in diesen Bereichen eingesetzt werden, auch wenn sie mit der CE-Kennzeichnung versehen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden, es sei denn, es wird dafür ein gesonderter Verwendbarkeitsnachweis erbracht. Wie die Ausschreibung erfolgen muss, was bauaufsichtlich nicht gefordert werden darf, privatwirtschaftlich aber vereinbart werden kann, wird ebenfalls erläutert. |
Industrieverband Kunststoff-Dach- und Dichtungsbahnen e.V., Darmstadt
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