13.07.2007 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Export von Altkunststoffen ist faktisch zusammengebrochen/Massiver Preisverfall ist die Folge/Bundesregierung gefordert Die Umsetzung der EU-Abfallverbringungsverordnung durch die Europäische Kommission hat nach Meinung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (www.bvse.de) zu massiven Problemen geführt. Insbesondere der Markt für Altkunststoffe droht zusammenzubrechen. Der Grund hierfür ist, dass die EU-Kommission die Antwort Chinas falsch in die Kommissionsverordnung, in der die Antworten der Nicht-OECD-Staaten zur neuen EU-Abfallverbringungsverordnung zusammengefasst werden, übertragen hat. Damit habe sie, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, faktisch ein Exportverbot für Kunststoffe ausgesprochen, das weder von China noch sonst einem Beteiligten gewollt war. Nach Angaben des bvse melden die Mitgliedsunternehmen schon einen erheblichen Preisverfall, der aufgrund der fehlerhaften Umsetzung durch die EU-Kommission entstanden ist. "Wir werden deshalb prüfen, ob hier Amtshaftungsansprüche in Betracht kommen", erklärte bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst. Auch bei der Einordnung anderer Antworten sind Fehler von der Kommission gemacht worden, so dass hier eine erhebliche Rechtsunsicherheit existiert. Hierzu hat ebenfalls die Kurzfristigkeit der Veröffentlichung der neuen Verordnung (erst am 6. Juli 2007) beigetragen. Der gesamte außereuropäische Export leidet hierunter, stellte Dr. Manuela Hurst fest. Außerdem wurden die neuen Formulare, die ab dem 12. Juli benutzt werden sollten, erst am 04. Juli in ihrer endgültigen Fassung festgelegt. Für die endgültige Verabschiedung fehlt aber noch der formelle Beschluss des Europäischen Parlaments. Damit liegen zum Inkrafttreten der EU-Abfallverbringungsverordnung keine amtlich zugelassenen Formulare vor. Nach Information des bvse werden sie gleichwohl in der Praxis benutzt, um noch größere Unsicherheiten zu vermeiden. "Wir haben den Eindruck, dass die EU-Kommission die Umsetzung der eigenen Verordnung mit großer Leichtfertigkeit betrieben hat. Die schweren handwerklichen Fehler verursachen bei den Wirtschaftsbeteiligten große Verunsicherung. Die Kommission hat damit in Europa Schäden in Millionenhöhe verursacht," stellte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock fest. „Wir bitten die Bundesregierung dringend, ihren Einfluss in Brüssel geltend zu machen, damit das verursachte Chaos unverzüglich behoben wird. Wir können auf keinen Fall bis September warten," erklärte Rehbock. Für September hat die Kommission eine Fortschreibung der Verordnung für die Nicht-OECD-Staaten angekündigt. Wenn Brüssel keine schnelle Abhilfe schaffen könne oder wolle, sollte nach Ansicht des bvse die Bundesregierung dem Beispiel der Niederlande und Belgien folgen und für Exporte von Abfällen wie Altpapier, Metallschrotte und Kunststoffe in Nicht-OECD-Staaten eine Übergangsfrist beschließen. |
bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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