22.06.2020, 14:48 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die Verhandlungen der Nanogate SE mit ihren konzernfinanzierenden Banken über das Finanzierungskonzept zur Kompensation des Corona-Pandemie bedingten Liquiditätsbedarfs sind gescheitert. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, wird die Nanogate SE deshalb umgehend aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beim zuständigen Amtsgericht beantragen mit dem Ziel, das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren. Das verhandelte Finanzierungskonzept umfasste im Wesentlichen eine deutliche zeitliche Verschiebung von Tilgungszahlungen für bestehende Bankdarlehen. Durch die nicht erreichte Einigung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Durchfinanzierung der Gruppe und die Sicherung des Fortbestands ("Going Concern") nicht gegeben. Die ohne die Verschiebung zu leistenden Tilgungszahlungen und die entstehenden außerordentlichen Kündigungsrechte aus Kredit- und Schuldscheindarlehensverträgen führen zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das Schutzschirmverfahren soll sich auf die Muttergesellschaft Nanogate SE sowie die Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate Kierspe GmbH, Nanogate NRW GmbH, Nanogate PD Systems GmbH und Nanogate Neunkirchen GmbH beziehen. Über die Nanogate SE Nanogate ist ein weltweit tätiges Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen. Die Unternehmensgruppe beschäftigt rund 1.800 Mitarbeiter. Nanogate entwickelt und produziert designorientierte Oberflächen und Komponenten und stattet diese mit zusätzlichen Eigenschaften (z.B. antihaftend, kratzbeständig, korrosionsschützend) aus. Weitere Informationen: www.nanogate.com |
Nanogate SE, Göttelborn
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