06.03.2024, 09:20 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Nach der jüngsten Einigung der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf neue Verpackungsregeln in der EU kritisieren die Hersteller von Kunststoffverpackungen die zahlreichen Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für Papier- und Kartonverpackungen. Statt die Menge an Verpackungsabfällen wirksam zu reduzieren und der Wirtschaft klare und praktikable Regeln an die Hand zu geben, würden die beschlossenen Regelungen zu mehr Verpackungsabfällen, schlechter recycelbaren Verpackungen und erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen ruft daher Kommission, Rat und Parlament dazu auf, bei der juristischen Überprüfung für faire und effektive Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu sorgen. Gleiche Regeln für alle Materialien Viele Regelungen zu Verpackungsverboten, Mehrwegquoten, Recyclinganforderungen und Einsatzquoten für Rezyklate gelten nur für Kunststoffverpackungen oder sehen Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien vor. Ein von IK, EuPC und Elipso in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte gezeigt, dass solche unterschiedlichen Regelungen für Verpackungsmaterialien mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des EU-Rechts verstoßen, da es für die Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe gebe und sie auch nicht mit den Zielen der Verpackungsverordnung vereinbar sei. „Wir fordern die Entscheider auf, die unrechtmäßigen Sonderregeln zu streichen und gleiche Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu schaffen“, fordert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. „Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie der vorläufigen Einigung zustimmen kann. Wir sehen in der Überprüfung des Kompromisses die Chance, klare und vor allem rechtssichere Regelungen zu treffen“, so Engelmann. „Verbote und Wiederverwendungsvorgaben ausschließlich für Kunststoffverpackungen stehen im klaren Widerspruch zu den Zielen der PPWR. Anstelle zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen, führen sie lediglich zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien, z.B. Papier- und Kartonverpackungen, die im Vergleich zu Kunststoffverpackungen oft weniger nachhaltig sind. Außerdem sorgt die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als fünf Prozent Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recyclebare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden“, kritisiert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. „Insgesamt begünstigen die Sonderregelungen eine Verschiebung hin zu dickeren und schwereren Verpackungsmaterialien und damit zu mehr Verpackungsmüll und mehr CO2-Emissionen. Das ergibt ökologisch keinen Sinn“, so Schmidt. Weitere Informationen: kunststoffverpackungen.de |
IK - Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., Bad Homburg
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