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24.10.2025, 11:17 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

wdk: Kautschukverband kritisiert EUDR-Änderungsvorschlag der EU-Kommission

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) sieht im jüngsten Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur "Entwaldungsfreien Lieferkettenregulierung" (EUDR) keine tatsächliche Entlastung für die betroffenen Unternehmen. Obwohl die Kommission mit dem am 21. Oktober 2025 vorgelegten Entwurf die Bürokratie kurz vor Inkrafttreten der Verordnung verringern will, führe der Vorschlag nach Ansicht des Verbandes vielmehr zu zusätzlichen Belastungen und rechtlichen Unsicherheiten.

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Nach Einschätzung des wdk verlagert die EU-Kommission ihre ungelösten Probleme mit den IT-Systemen auf die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteure. Statt dass jedes Unternehmen wie bisher selbst eine Referenznummer für seine Naturkautschuk-Produkte beantragt, müsse künftig die vom Erstimporteur vergebene Referenznummer entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden. Dies stelle die Unternehmen vor zwei wesentliche Schwierigkeiten: Zum einen seien die bestehenden firmeneigenen IT-Systeme nicht in der Lage, eine Vielzahl solcher Nummern zu verarbeiten, was zeit- und kostenintensive Anpassungen erfordere. Zum anderen verletze das verpflichtende Weiterreichen der Referenznummern Geschäftsgeheimnisse, da dadurch Rückschlüsse auf Lieferbeziehungen innerhalb der Wertschöpfungskette möglich würden.

Der Verband fordert daher die Einführung eines sogenannten "First-touch-Prinzips". Demnach sollen ausschließlich die Unternehmen, die EUDR-relevante Rohstoffe erstmals in die EU einführen, den regulatorischen Anforderungen unterliegen. Nachgelagerte Akteure innerhalb der EU würden von den Pflichten ausgenommen. Dies würde die angestrebte Rückverfolgbarkeit sicherstellen, ohne zusätzliche Bürokratie und Datenschutzrisiken zu schaffen.

Der wdk kritisiert zudem das Vorgehen der EU-Kommission, gesetzliche Anpassungen kurz vor Inkrafttreten mit unklaren Formulierungen und offenen Haftungsfragen vorzunehmen. Die vorgeschlagene Änderung führe zu weiteren Unklarheiten und widerspreche rechtsstaatlicher Gesetzgebungspraxis. Die zentrale Forderung des Verbandes bleibt daher: Die EUDR sollte ausschließlich nach dem First-touch-Prinzip umgesetzt werden.

Weitere Informationen: www.wdk.de

Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V., Frankfurt a.M.

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