18.05.2009 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Der im vergangenen Jahr aus Vertretern der Fachgruppen Lager- und Transportsysteme, Flaschenkasten und Markenartikel des pro-K – Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. gebildete Arbeitskreis Lebensmittelkontakt und Rückverfolgbarkeit stellte jetzt sein erstes Technisches Merkblatt vor. Das unter dem Titel „Rückverfolgbarkeit von Mehrwegbehältern im Lebensmittelkontakt“ vorgelegte Merkblatt gibt eine grundlegende Orientierungshilfe für alle Hersteller von Mehrwegsystemen im Lebensmittelkontakt bezüglich der Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte auf Basis der EU-Verordnung 1935/2004. Neben dem jetzt vorgelegten Merkblatt befasst sich der Arbeitkreis mit weiteren Fragestellungen, die sich aus der Umsetzung von EU-Verordnungen ergeben. Allem voran steht dabei die 15. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung wonach Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen eine schriftliche Erklärung, die Konformitätserklärung, beigefügt ist. Dateianhang zur Meldung: |
Pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., Frankfurt
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