23.10.2009 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. veröffentlicht ein neues Technischen Merkblatt über das Thema „Die Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfgegenstände aus Kunststoff“. Darin bietet der Verband allen Herstellern von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff einen hilfreichen Leitfaden zur Umsetzung der am 30. April 2009 in Kraft getretenen Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung an. Gemäß der 15. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff nur noch dann in Umlauf gebracht werden, wenn ihnen eine schriftliche Konformitätserklärung in deutscher Sprache beigefügt ist. Zweck dieser Konformitätserklärung ist es, dem Nutzer von Lebensmittelbedarfsgegenständen die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Herstellung zu garantieren. Aus diesem Anlass informiert die Arbeitsgruppe in seinem aktuellen Technischen Merkblatt über den erforderlichen Inhalt der Erklärung und stellt ein Musterschreiben zur Verfügung. Zusätzlich beantwortet sie weitere Fragen wie „Wer ist der Aussteller und wer der Empfänger von Konformitätserklärungen in der Lieferkette?“ oder, welche Untersuchungs- und Sorgfaltspflichten auf den nachgelagerten Verwender zukommen. Das neue Technische Merkblatt steht ab sofort unter www.pro-kunststoff.de unter den Merkblättern der Fachgruppe Lager- und Transportsysteme zum kostenfreien Download bereit. |
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., Frankfurt
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