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26.11.2014, 06:40 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

BASF: Herstellung von "Styropor", "Neopor" und "Styrodur" in Europa nur noch mit polymeren Flammschutzmittel PolyFR

Bereits neun Monate früher als im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH vorgeschrieben und als einer der ersten europäischen Produzenten, hat BASF ihr gesamtes Produktportfolio der Polystyrolschäume zur Wärmedämmung in Europa mit einem neuen Flammschutzmittel ausgestattet. Sowohl die EPS (expandierbares Polystyrol) Marken "Styropor" und "Neopor" als auch das XPS (Extruderschaum) "Styrodur" werden hier nur noch mit einem polymeren Flammschutzmittel (PolyFR) hergestellt. Dieses weist laut BASF im Vergleich zu dem zuvor verwendeten HBCD (Hexabromcyclo­dodecan) verbesserte Umwelteigenschaften auf.

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"Mit der Umstellung auf PolyFR stellen wir auch für die Zukunft die Verfügbarkeit ökoeffizienter Wärmedämmlösungen für nachhaltiges Bauen sicher", so Giorgio Greening, Leiter der globalen Geschäftseinheit Styrolschäume bei BASF. "Energieeffizienz im gewerblichen und Wohngebäude-Sektor ist aktuell mehr denn je eine große Herausforderung für die gesamte Wertschöpfungskette. Hinsichtlich Styropor und Neopor sehen wir unsere Aufgabe als Rohstoff­produzent darin, unseren Kunden, den Dämmmaterial­herstellern, einen guten Werkstoff mit hoher Qualität und besten Produkteigenschaften zur Verfügung zu stellen." Den Umstellungs­prozess auf das neue Flammschutzmittel habe BASF deshalb in engem Dialog mit ihren Kunden vollzogen. Bereits seit März diesen Jahres hatte BASF einen Großteil ihres EPS-Sortiments umgestellt und damit Kunden in ganz Europa beliefert.

Zwischenzeitlich habe ein weiterer PolyFR-Produzent die Inbetriebnahme einer neuen Anlage bekanntgegeben, womit der globale Bedarf für PolyFR gedeckt sei.

Flammschutz von EPS-Dämmmaterialien
Mit PolyFR können wie bisher Dämmstoffe hergestellt werden, die die hohen Anforderungen an den Flammschutz für Bauprodukte erfüllen. So können mit diesem Flammschutzmittel auch in Zukunft Dämmstoffe hergestellt werden, die z.B. nach den deutschen Normen die Brandschutzklasse B1 (schwerentflammbar) erreichen und nach den europäischen Normen in die Klasse E eingestuft werden.

Hintergrund zu PolyFR und HBCD
Ab dem 21. August 2015 wird HBCD bedingt durch die REACH-Regulierung und die Einstufung als POP-Substanz (Persistant Organic Pollutant) beim Umweltprogramm der Vereinten Nationen als Flammschutzmittel innerhalb der EU nicht mehr erlaubt sein. Stattdessen wird das unbedenkliche PolyFR eingesetzt.

Während die Handhabung des Flammschutzmittel HBCD als solches verboten wird, gelten die HBCD-haltigen Dämmstoffe für Mensch und Umwelt als unbedenklich – sowohl während der Nutzung als auch beim Abriss und der energetischen Verwertung. Dies sei dadurch gewährleistet, dass das Flammschutzmittel in die Polymermatrix eingebettet ist.

Weitere Informationen: www.basf.com, www.neopolen.de, www.hyundai.de, www.wrc.com

BASF SE, Ludwigshafen

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