| 12.08.2025, 11:25 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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"Noch ein Jahr und es wird für viele kleinere europäische Unternehmen ein böses Erwachen geben, wenn die EU nicht mit Ausnahmen für geringe Verpackungsmengen gegensteuert", erklärt Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk) heute in Frankfurt am Main zur Europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR. Ab 12. August 2026 fordert die PPWR von allen Wirtschaftsakteuren, die Verpackungen einsetzen, zahlreiche Maßnahmen. So zum Beispiel eine Dokumentation der Herkunft und des Verbleibs aller Verpackungen, die in den letzten 5 Jahren verwendet wurden. Weiter muss sich spätestens 2030 jedes Unternehmen bei einer Behörde registrieren und dort jährlich die verwendeten Verpackungsmengen, aufgeschlüsselt in Verpackungskategorien, melden. "Doch das ist in Sachen Bürokratie-Tsunami noch lange nicht alles. In der Regel versenden Unternehmen untereinander Gegenstände in einer Transportverpackung. Zukünftig müssen alle versendenden Unternehmen für die Verpackungen eine formalisierte Konformitätsbewertung und eine Technische Dokumentation erstellen und für 5 Jahre archivieren. Falls sie keine Standard-Transportverpackungen verwenden, für jede Sendung", so Engelhardt weiter. "Und zwar unabhängig von der Größe des Objekts und von der Menge des verwendeten Verpackungsmaterials." Aus Sicht der Kautschukindustrie erschweren die aktuellen Vorgaben der EU insbesondere die Wiederverwendung von bereits genutzten Einweg-Verpackungen und werden der Realität beim Versand individueller Produkte mit spezifischen Einzelfall-Verpackungslösungen nicht gerecht. Die PPWR sieht zwar eine leichte Vereinfachung bei Berichtspflichten für Unternehmen vor, die weniger als 10 Tonnen Verpackungen pro Jahr einsetzen. "Diese Kleinstmengen-Regelung brauchen wir aber dringend für alle zentralen Bürokratiepflichten in der PPWR. Und zwar eine 10-Tonnen-Jahres-Regelung, unterhalb derer Unternehmen von Dokumentations-, Berichts- und Registrierungspflichten vollständig befreit sind", so Engelhardt abschließend. "83 ‚Delegierte Rechtsakte‘ hat die EU-Kommission zur Ausgestaltung der PPWR angekündigt. Eine davon muss zwingend Kleinstmengen-Schwellenwerte einführen!“ Weitere Informationen: www.wdk.de |
Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V., Frankfurt a.M.
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