16.02.2011, 06:13 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Nach dem Verbot herkömmlicher Glühlampen werden ab Sommer 2011 stromfressende Motoren vom Markt verbannt. Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) 640/2009 vom 22. Juli 2009. Das betrifft auch alle Hersteller und Anwender von Maschinen und Anlagen, die mit Elektromotoren arbeiten – vom Extrudieren über Bedruckungsanlagen bis zur Automatisierungstechnik. Auf Kunden des Maschinenherstellers Windmöller & Hölscher, so das Unternehmen, habe die neue Elektromotoren-Verordnung jedoch keine Auswirkungen, da die Antriebssysteme in dessen Maschinen schon heute den gesetzlichen Anforderungen genügen. Dort, wo Anpassungen an die strengeren Regeln erforderlich wurden, seien sie im Rahmen der hausinternen Greenovation-Strategie rechtzeitig umgesetzt worden. Die Verordnung zielt auf 2- bis 6-polige 3-Phasen-Asynchronmotoren mit Nennleistungen zwischen 0,75 und 375 kW, die für den Dauerbetrieb direkt am Netz ausgelegt sind. Sie dürfen ab 16. Juni 2011 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Mindest-Wirkungsgrade erreichen. Solche Motoren sind am Kürzel IE2 auf dem Typenschild zu erkennen. Das besagt allerdings nur wenig über die Energieeffizienz der Gesamtanlage: So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, den Luftdurchsatz in einem Rohr – bei konstanter Drehzahl des Gebläsemotors – mit einer Drosselklappe zu verändern statt mit einer Drehzahlregelung, die dem Motor nur die Energie aus dem Netz zuführt, die er aktuell benötigt. Solche technisch höherwertigen Lösungen seien ein Merkmal der W&H-Maschinen, die fast ausschließlich über geregelte und damit energieeffiziente Antriebslösungen mobilisiert werden. Dank Regelung arbeiten sie immer im optimalen Betriebspunkt und speisen Bremsenergie ins Netz zurück. Energieeinsparungen waren auch das Ziel von Umstellungen der Motorkonzepte, beispielsweise beim Ersatz dauerbestromter Schrittmotor-Positionierantriebe für die Farbwerkverstellung durch effizientere Servo-Lösungen. Nur dort, wo in nachgeordneten Funktionen ungeregelte Asynchronmotoren verwendet werden – beispielsweise bei Pumpen- und Gebläseantrieben – wurden vor Inkrafttreten der Verordnung Umstellungen auf Motorausführungen mit höheren Wirkungsgraden vorgenommen. Vor dem Stichtag gelieferte Maschinen müssen nicht nachgerüstet werden. Das gilt auch für bereits beschaffte Motoren, die als Ersatzteil beim Verwender lagern sowie für die Reparatur vorhandener Motoren. Alle nach dem Stichtag gelieferten Maschinen und Komponenten müssen jedoch den neuen, strengeren Anforderungen entsprechen. Für den Fall, dass Ersatzmotoren nicht anschlusskompatibel sind, sollen Anpasskonstruktionen angeboten werden. Jeweils am 1. Januar 2015 und 2017 werden die Anforderungen weiter verschärft bzw. ausgedehnt. Weitere Informationen: www.wh.group |
Windmöller & Hölscher KG, Lengerich
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