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10.04.2014, 06:11 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

bvse: Kunststoffrecyling kann „Besondere Ausgleichregelung“ in Anspruch nehmen

Die Recyclingunternehmen sind über den NACE-Schlüssel 38.32 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) in den Annex 3-Branchenliste des EEAG neu aufgenommen worden. Der Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung Herbert Snell erklärt dazu: "Das ist eine wichtige und eine positive Entscheidung, die die EU-Kommission getroffen hat. Damit hat das Kunststoffrecycling in Deutschland sehr gute Chancen seine weltweite Vorreiterrolle zu stabilisieren und weiter auszubauen." Nach Aussagen des Verbandes wird damit auch die Bedeutung des Kunststoffrecyclings zur Verminderung des CO2-Ausstoßes gewürdigt.

Der bvse weist in seiner Stellungnahme auf die Bedeutung dieser Entscheidung hin. Ohne die Aufnahme in die Besondere Ausgleichregelung wäre bei den betroffenen Kunststoffrecyclingunternehmen die Existenzgrundlage in Frage gestellt worden. Aufgrund der enormen internationalen Wettbewerbsintensität, dem hohen Energiebedarf und die im Vergleich zu Drittstaaten deutlich höheren Energiekosten, sei die Besondere Ausgleichregelung ein wirksames und notwendiges Instrument, um einen gravierenden Wettbewerbsnachteil wenigstens zum Teil auffangen zu können.

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In diesem Zusammenhang bedankte sich bvse-Vizepräsident Herbert Snell auch ausdrücklich bei Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Die Bundesregierung hat uns Unterstützung zugesagt und sie hat Wort gehalten."

Snell wies aber auch darauf hin, dass jetzt noch die nationale Umsetzung anstehe. "Wir sind jetzt auf einem guten Weg und wir hoffen, dass die Mitglieder des Bundestages uns weiterhin unterstützen werden." Der bvse-Vizepräsident machte aber auch darauf aufmerksam, dass die Neuregelung erst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten könne. Den betroffenen Kunststoffrecyclern sei jedoch für das Jahr 2014 durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Besondere Ausgleichsregelung erstmals verwehrt worden. "Wir hoffen dringend, dass angesichts der neuen Entwicklung diese Entscheidung revidiert werden kann", meinte Herbert Snell abschließend.

Weitere Informationen: www.bvse.de

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn

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