| 01.12.2014, 06:18 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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In der letzten Woche hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie die deutsche Beihilferegelung für erneuerbare Energien (EEG 2012) genehmigt hat. Das begrüßt der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. ausdrücklich und verweist darauf, dass mit diesem Beschluss die Branchenunternehmen voraussichtlich nicht mit Rückforderungen aus dem Jahr 2013 belastet werden. Der bvse weist jedoch darauf hin, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den betroffenen Kunststoffrecyclern die Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2014 verwehrt hat, obwohl unter gleichem Recht in 2013 Befreiungen ausgesprochen wurden. Die seit Januar dieses Jahres dadurch entstandene Mehrbelastung führte demzufolge bei einigen Kunststoffrecyclern zu sehr kritischen Situationen. So hätten manche Unternehmen Überbrückungskredite in Anspruch nehmen müssen und vereinzelt führte diese Entscheidung demnach auch zu existenziell problematischen Liquiditätsengpässen. Da nun das Beihilfeverfahren abgeschlossen sei, erneuert der bvse seine dringende Forderung an das Bundeswirtschaftsministerium, mit dem BAFA zu klären, dass alle berechtigten Unternehmen einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten. Dies gelte für die Betriebe, die für 2014 einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage gestellt haben und die Voraussetzungen des EEG 2012 erfüllen sowie der Branche 38.32 angehören oder vom BAFA dort zugerechnet werden. bvse-Vizepräsident Herbert Snell: "Die monatelange Hängepartie muss nun zügig beendet werden, damit die Unternehmen in einem nicht einfachen wirtschaftlichen Umfeld zumindest einen Teil der EEG-Umlage zurückerhalten und so Liquidität und Planungssicherheit gewinnen." Weitere Informationen: www.bvse.de |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
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