25.07.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld (www.ag-krefeld.nrw.de) unter HRB 10403 eingetragenen J & A Plastics GmbH (www.j-a.de), Elbestr. 29a, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Ernst Otto Angenendt und Hans-Peter Angenendt, Geschäftszweig: Herstellung, Verarbeitung und Aufarbeitung von Kunststoffen, ist am 23.7.2008 die Einleitung von Sicherungsmaßnahmen (§§ 21, 22 InsO, Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 68/08) angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eberhard Stock (www.rae-stock.de), Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Offenbar konnte das Unternehmen die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Teilbetriebes „Compoundierung“ angestrebte Schuldenbereinigung (siehe plasticker-News vom 3.7.2008) nicht realisieren. Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de |
J&A Plastics GmbH, Krefeld
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» Eintrag im Anbieterverzeichnis "Rohstoffe und Additive"
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