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15.05.2009 | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

Russland: Einfuhrumsatzsteuer auch für Verpackungs- und Kunststoffmaschinen gestrichen

Regelung gilt ab Juli 2009

Anbieter von Hochtechnologie können sich freuen: Russland erhebt für eine Reihe von Maschinen und Ausrüstungen ab 1.7.2009 (dem 1. Tag der nächsten Steuerperiode) keine Einfuhrumsatzsteuer mehr. Damit erzielen ausländische Hersteller einen Preisvorteil von bis zu 18%. Voraussetzung ist, dass es für die Produkte keine entsprechende Fertigung in Russland gibt.

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Auf die Regierungsverordnung Nr. 372 vom 30.4.2009 haben deutsche Maschinen- und Anlagenbauer fast ein halbes Jahr gewartet. Sie definiert die Liste der Ausrüstungen und Zubehörteile, für die ab Juli 2009 keine Einfuhrumsatzsteuer mehr erhoben wird. Den Anstoß dazu hatte eine Änderung am russischen Steuerkodex im November 2008 gegeben. Denn bereits damals billigten Staatsduma und Föderationsrat das Föderale Gesetz Nr. 224-FS vom 26.11.2008, mit dem das wichtigste Fiskalgesetz des Landes reformiert wurde.

Im Artikel 150/Unterpunkt 7 des Steuerkodexes ist festgelegt, dass technologische Ausrüstungen, inklusive Zubehör und Komponenten, für die es keine analoge Produktion in Russland gibt, ab 1.1.2009 ohne Erhebung der Umsatzsteuer importiert werden dürfen. Einziger Haken: Die Regierung musste erst eine Liste mit den entsprechenden Maschinentypen erstellen, auf die diese Regelung Anwendung findet. Ende April nun hat das Kabinett diese Liste veröffentlicht, die zum Beginn der nächsten Steuerperiode, also ab 1.7.2009 angewandt werden kann. Moskau sieht diese Aktion als konkrete Anti-Krisen-Maßnahme, um innovative Investitionen in Hochtechnologie zu fördern.

Keine Einfuhrumsatzsteuer mehr für Spritzgieß-, Vakuumform- oder Schrumpffolien-Verpackungsmaschinen
Hersteller von Verpackungs- und Kunststoffmaschinen profitieren ebenso, denn auch für Spritzgieß-, Vakuumform- oder Schrumpffolien-Verpackungsmaschinen soll ab sofort keine Einfuhrumsatzsteuer mehr anfallen.

Das Industrieministerium wurde angewiesen, zusammen mit der Zollbehörde die Einfuhr der Maschinen zu beobachten, die aufgrund der neuen Regelung ins Land kommen. Bei Bedarf soll die Liste entweder ausgeweitet oder gekürzt werden.

Bei den meisten der 183 Positionen in dem Warenverzeichnis handelt es sich um Produkte, für die schon bislang sehr niedrige (meist 5%) oder gar keine Zölle erhoben wurden. Diese Regelung soll bestehen bleiben. Mit der nun zusätzlich vorgenommenen Streichung der Einfuhrumsatzsteuer für die Ausrüstungen dürften diese für russische Kunden erheblich attraktiver werden. Die vollständige Liste mit den entsprechenden Zolltarif-Positionen liegt Germany Trade & Invest vor und kann bei Bedarf kostenlos angefordert werden (Ansprechpartnerin: Frau Alena Soldo, Fachbereich Zoll, Tel.. 0221/2057-351, E-Mail: alena.soldo@gtai.de).

Weiterführende Informationen

Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, Berlin + Köln

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