| 04.01.2010 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien sind nach der europäischen Chemikalienverordnung verpflichtet, die Sicherheit der von ihnen in Verkehr gebrachten Stoffe zu bewerten und die Informationsweitergabe in der Lieferkette zu gewährleisten. Diese Pflichten gelten auch für Kunststoffrecycler. Angesichts einer erheblichen Verunsicherung über die Auswirkungen der Verordnung auf das Kunststoffrecycling, beschlossen das Umweltbundesamt (UBA) sowie Verbände der Kunststoffindustrie und mehrere Unternehmen, ein gemeinsames Forschungsvorhaben durchzuführen (Siehe auch plasticker-News vom 5.8.2009). Im Dezember 2009 legte das Umweltberatungsunternehmen Ökopol GmbH nun den Abschlussbericht vor. Teil des Berichtes ist eine Handreichung, die Betreibern von Kunststoffrecyclinganlagen Wege zur Ermittlung von Stoffinformationen weist. Darüber hinaus zeigt die Publikation anhand praktischer Beispiele Möglichkeiten zum Umgang mit abfallspezifischen Verunreinigungen auf und gibt Hinweise zur Dokumentation der gewonnenen Stoffinformationen und deren Weitergabe an Kunden. Weitere Informationen: www.umweltbundesamt.de, www.oekopol.de, www.reach-info.de, www.reach-konferenz.de/WS9.htm Dateianhang zur Meldung: |
Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
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