| 04.12.2008 | Lesedauer: ca. 4 Minuten |
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Seit Juni 2007 ist die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft, jetzt ist die erste große Etappe abgeschlossen, denn mit dem 1. Dezember endet die Phase der Vorregistrierung. Bis dahin hat die BASF (www.basf.com) rund 40.000 Vorregistrierungen bei der ECHA (European Chemicals Agency) in Helsinki eingereicht. Damit ist die BASF wohl eines der am stärksten von REACH betroffenen Unternehmen weltweit. Substanzen, die nicht vorregistriert sind, dürfen zwischen dem Ende der Vorregistrierung und ihrer endgültigen Registrierung weder in der EU produziert noch in die EU importiert werden. In Abhängigkeit von der Produktionsmenge und den Stoff-Eigenschaften gibt es unterschiedliche Registrierungsfristen. „Wir sind gut vorbereitet in dieses Verfahren gegangen“, sagt dazu Dr. Ulrich von Deessen, Leiter des BASF Kompetenzzentrums Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, „das hat sich ausgezahlt, wir haben alle Stoffe rechtzeitig vorregistriert. Zu den Erfolgsfaktoren gehören der offene Dialog mit unseren Kunden, sowie der gute Austausch innerhalb der chemischen Industrie. Auch die Suche nach pragmatischen Lösungen mit nationalen und europäischen Behörden trägt zur erfolgreichen Umsetzung von REACH bei.“ Bis 2010 müssen alle Stoffe registriert werden, die zu 1000 oder mehr Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Auch auf diese eigentliche Registrierungsphase hat sich die BASF gut vorbereitet. Zusammen mit der ECHA wird an der Umsetzung von einzelnen Themen gearbeitet. So sind zahlreiche technische Einzelheiten zur Umsetzung der REACH-Verordnung nicht in der Verordnung selbst geregelt, sondern wurden in den REACH Implementation Projects (RIP) erarbeitet. Diese Projekte wurden unter Leitung der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Industrie, den Mitgliedstaaten und Nicht-Regierungs-Organisationen durchgeführt. In diese Arbeitsgruppen hat die BASF ihre Kompetenz mit eingebracht. Dass allein die Interpretation der REACH-Verordnung immer noch zu erheblichem Mehraufwand führen kann, zeigt die Regelung zum Re-Import: Bei vielen Stoffen ist es üblich, dass diese z.B. zur Abfüllung in kleinere Gebinde zeitweise die EU verlassen. Die BASF musste rund 15.000 Vorregistrierungen doppelt vornehmen, um nicht nur die innereuropäische Herstellung, sondern auch die Wiedereinfuhr dieser Stoffe zu ermöglichen. Auch jetzt arbeitet die BASF noch an der Gestaltung einzelner Tools zur effizienten Umsetzung von REACH mit. Dabei geht es vor allem um einheitliche europäische Standards für den Austausch von Informationen. Das soll sowohl den Behörden als auch der Industrie die Arbeit erleichtern. „REACH ist eine wichtige und notwendige Reform des europäischen Chemikalienrechts. Deswegen unterstützt die BASF die EU-Kommission dabei, die praktische Umsetzung der Regulierung so zu gestalten, dass sie von größeren und kleineren Unternehmen gleichermaßen erfolgreich bewältigt werden kann“, so von Deessen. Eine dieser IT-Plattformen ist „SIEFreach“. Dieses elektronische Portal ermöglicht der Industrie den Austausch von Informationen zu einzelnen Substanzen. Teilnehmen kann jeder, der einen Stoff vorregistriert hat und dort seine Informationen einstellen möchte. Der vorgeschriebene Austausch vorhandener Daten kann auf dieser Plattform zeit- und kostensparend abgewickelt werden. Fehlen von REACH geforderte Studien, können die Beteiligten hier absprechen, wie die Kosten für diese Studien aufgeteilt werden können. SIEFreach geht auf eine gemeinsame Initiative mehrerer Chemieverbände zurück. Bereits früh hat sich die BASF auf die Anforderungen von REACH eingestellt. Schon 2005 wurde ein „REACH-Implementierungs-Team“ gebildet. Zentrale Datenbanken wurden speziell für die Erstellung der Unterlagen und das Projektmanagement entwickelt. Die BASF Gruppe erwartet insgesamt Kosten in Höhe von ca. 500 bis 550 Millionen Euro bis zum Abschluss der REACH Implementierung im Jahr 2018. Mit Hilfe von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) soll die Chemikaliengesetzgebung europaweit harmonisiert und vereinfacht werden. REACH besagt, dass in der EU nur chemische Substanzen hergestellt oder importiert werden dürfen, deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt überprüft sind. Alle chemischen Stoffe, die in der EU in einer Menge von mindestens einer Tonne herstellt werden oder in die EU importiert werden, müssen bei der ECHA registriert werden. Für die Registrierung müssen sowohl technische Dossiers wie auch Angaben zur sicheren Handhabung des Stoffes eingereicht werden. Das Spektrum der notwendigen Unterlagen kann dabei von physikalisch-chemischen Daten bis hin zu (öko-)toxikologischen Studien reichen. |
BASF SE, Ludwigshafen
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