| 12.07.2005 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Am 05.07.2005 hat das europäische Parlament beschlossen, den Einsatz von sechs Phthalaten in Kinderspielzeug und Artikeln zu verbieten, die in den Mund genommen werden können. Damit hat die Politik einen Schlussstrich gezogen unter ein mehr als fünf Jahre langes Verfahren zur Bewertung dieser Produkte. "Die Entscheidung der Politik muß man anerkennen", sagte Werner Preusker, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt in Bonn. Die jetzt noch ausstehende Entscheidung des Ministerrats wird zum gleichen Ergebnis kommen. Die Entscheidung der Politik kommt damit zu einem anderen Ergebnis als die von der EU-Gesetzgebung durchgeführte naturwissenschaftliche Bewertung. Danach gehen von dem in Kinderspielzeug eingesetzten Weichmacher DINP keine Risiken aus. Das zumindest ist das Ergebnis der amtlichen Risikobewertung auf Basis der EU Richtlinie 793/93 nach fast 10-jährigem immensen Aufwand im Zuge der Altstoffprüfprogramme. Die Endfassungen der Risikobewertungs-Berichte für die beiden Phthalat-Weichmacher DINP und DIDP wurden durch das Europäische Chemikalienbüro bereits im September 2003 veröffentlicht: http://ecb.jrc.it/existing-chemicals/ und kamen zu dem Schluss, dass das in Spielzeug eingesetzte DINP in allen Anwendungen (einschließlich Spielzeug) weder für die menschliche Gesundheit noch für das Ökosystem ein Risiko darstellt. So unterliegt weder in Japan noch in den USA mit ihrem sehr strengen Produkthaftungsrecht heute Spielzeug mit DINP einem Verbot. Festzuhalten bleibt, dass mit der neuen Gesetzgebung lediglich sechs bestimmte Phthalate verboten werden für Spielsachen, die in den Mund genommen werden können. Alle anderen Weichmacher und andere Artikel wie Schwimmflügelchen, Regenstiefel oder Planschbecken sind von der Regelung nicht betroffen. |
Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt e.V., Bonn
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