| 10.01.2005 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Auf biologisch abbaubare Kunststoffe muss vorerst keine Abgabe an das Duale System Deutschland (DSD) für den Grünen Punkt entrichtet werden, schreibt die "Kartoffelwirtschaft" in ihrer aktuellen Ausgabe. Die biologisch abbaubaren Verpackungen aus Stärkederivaten sind bis zum Jahr 2012 von der Pflicht befreit, dass ein Rücknahmesystem für sie existiert. Davon verspricht sich der Interessenverband Biologisch abbaubare Werkstoffe (IBAW) einen gewissen Schubeffekt für Verpackungen aus Biokunststoffen, die im Einkaufspreis teurer sind als herkömmliche Kunststoffverpackungen. Quelle: www.nachwachsende-rohstoffe.info |
nova-Insitut GmbH, Hürth
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