22.09.2011, 06:08 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Seit Beginn dieses Jahres definiert die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 innerhalb der Europäischen Union die Vorgaben u.a. für Mehrweg-Bedarfsgegenstände aus Kunststoff, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, neu. Die bisher unterschiedlichen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten wurden darin konsolidiert und harmonisiert. Die Fachgruppe „Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt“ des pro-K Industrieverbands Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. hat nun eine Kurzinformation veröffentlicht, die für Hersteller von Mehrwegbedarfsgegenständen die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung zusammenfasst. Zusätzlich informiert die Fachgruppe darin über die Vielzahl von Übergangsfristen, welche für die auch als Plastics Implementation Meassure – kurz PIM – bezeichnete Verordnung gelten. Diese Veröffentlichung ist dabei erst der erste Baustein eines umfangreichen Informationsprogramms zur PIM. Weitere Informationen sind bereits in Vorbereitung, so zum Beispiel ein Leitfaden zur Erstellung einer korrekten Konformitätserklärung, die den Vorgaben der Verordnung entspricht. Die Kurzinformation „Einführung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission, vom 14. Januar 2011, über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ kann kostenfrei unter www.pro-kunststoff.de im Bereich „techn. Datenblätter“ heruntergeladen werden. |
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., Frankfurt
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