| 15.10.2012, 06:03 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Die polnische Regierung hat den Entwurf eines Verpackungs- und Verpackungsabfallgesetzes verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist eine Erhöhung der Recyclingquote durch die Abschaffung von Schlupflöchern im Recyclingsystem. Das bisherige Recyclingsystem ist nach Erkenntnissen der Regierung ineffektiv und gewährleistet nicht, dass die vo der EU geforderten Recyclingquoten erreicht werden. Damit riskiere Polen empfindliche Bußgelder. Der Entwurf sieht vor, ein elektronisches Register für alle Teilnehmer des Verpackungskreislaufs einzuführen. Die Registrierungspflicht soll alle Unternehmen umfassen, die Verpackungen in Verkehr bringen, Recycling oder andere Formen der Wiedergewinnung betreiben, Verpackungsabfälle exportieren oder innergemeinschaftliche Lieferungen von Verpackungsabfällen durchführen oder bei denen es sich um Recycling-Organisationen handelt. Die Registrierung soll Voraussetzung für das Inverkehrbringen verpackter Produkte sein. Die Verpackungs-Recyclingorganisationen müssen ab Ende 2020 mindestens 50% des Verpackungsabfalls der Haushalte dem Recycling oder sonstigen Wiedergewinnung zuführen. Sie sollen außerdem verpflichtet werden, 5% ihres Umsatzes aus dem Verpackungsrecycling für öffentliche Bildungskampagnen auszugeben. Von der Recyclingquote befreit werden sollen Unternehmen, die jährlich weniger als 1.000 kg Verpackungen in Verkehr bringen. Quelle: nov-ost.info |
Chemie- und Kunststoffbranche, Polen
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