04.06.2013, 06:05 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 28. Mai 2013 die Beschwerde des Aktionärs Elector GmbH gegen die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats der Balda AG abgelehnt, teilt das Unternehmen mit. Gegen den Beschluss seien keine Rechtsmittel mehr möglich. Die Beschwerde des Aktionärs richtete sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 22. Februar dieses Jahres. Das Gericht sei dabei dem Vorschlag der Gesellschaft gefolgt, die Betriebswirtin und Controllerin Irene Schetelig und den Unternehmer Wilfried Niemann als unabhängige Aufsichtsräte der Gesellschaft zu bestellen, nachdem zwei Vakanzen in dem Gremium entstanden waren. Zugleich habe das Amtsgericht den Antrag der Elector GmbH abgelehnt, zwei eigene Kandidaten für den dreiköpfigen Aufsichtsrat bestellen zu lassen. Das OLG Hamm habe in seiner Begründung festgestellt, dass es an der persönlichen und geschäftlichen Unabhängigkeit von Frau Schetelig und Herrn Niemann gegenüber der Balda AG keinen Zweifel gebe. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Oeynhausen erscheint demzufolge von "sachlichen Erwägungen geleitet und am Interesse der Gesellschaft ausgerichtet." |
Balda AG, Bad Oeynhausen
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