| 09.09.2002 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Das Europäische Parlament (EP, www.europarl.eu.int) verabschiedete am 3. September 2002 mit 487 zu sechs Stimmen bei 53 Enthaltungen in erster Lesung das Gesetzgebungsvorhaben zur Wiederverwertung von Verpackungen.
Das EP verändert den Vorschlag der Kommission dahingehend, dass - am Gewicht gemessen - mindestens 65 % statt nur 55 % der Verpackungen zu recyceln sind. Das Ziel für die energetische Verwertung (Verbrennung) wird hingegen bei 60 % belassen. Die Abgeordneten verändern auch nicht die von der Kommission vorgeschlagenen Zielvorgaben für einzelne Stoffe: 20 % der Kunststoffe, 50 % der Metalle, 55 % des Papiers und der Kartons sowie 60 % des Glases müssen zukünftig recycelt werden. Nach den Vorstellungen des EP sollen diese Zielvorgaben zum 31. Dezember 2006 umgesetzt werden. Schließlich sollen neue Verpackungen ab 2004 nur noch auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn der Hersteller alle Maßnahmen ergriffen hat, um deren negative Umweltauswirkung zu verringern. |
Europäisches Parlament, Brüssel/Belgien
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