| 17.01.2018, 14:35 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute |
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Wie aus einer Pressemeldung der Kölner Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hervorgeht, sind die Rahmenbedingungen des Mengen- und Kostenclearings zwischen den zehn dualen Systemen für 2018 final vereinbart worden. Am heutigen Mittwoch haben demnach alle Systeme mit ihrer Unterzeichnung des neuen Vertrages das Clearing einvernehmlich vereinbart. Nach komplizierten Verhandlungsrunden während der letzten Monate sei es nun gelungen, einvernehmliche Verträge zwischen allen dualen Systemen für das laufende Jahr zu vereinbaren. Bereits im November letzten Jahres hatten sich alle Systeme auf die Meldesystematik der ersten indikativen Mengenberechnung geeinigt. „Wir haben durch die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten einen Vertrag unter allen Systemen aushandeln können, welchen nun alle zehn Systeme gezeichnet haben“, so Dr. Mirko Sickinger, Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle GmbH. Damit sei die Basis geschaffen, dass auch im letzten Jahr der Verpackungsverordnung eine eindeutige Abrechnungssystematik zwischen den dualen Systemen geschaffen wurde. Ab dem Jahr 2019 wird dann das neue Verpackungsgesetz gelten. Der neue Clearingvertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Bundeskartellamt. |
Gemeinsame Stelle dualer Systeme GmbH, Köln
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