| 21.04.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Der Industrieverband European Bioplastics (www.european-bioplastics.org) begrüßt die in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung verankerte Regelung zu Getränkeflaschen aus Biokunststoffen. Bis zum 31. Dezember 2012 sind solche Flaschen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen befreit, wenn sie „... zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, ...“. Die Hersteller müssen sich mit den Flaschen allerdings an einem dualen System beteiligen. „Durch diese Regelung fördert die Bundesregierung den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen im Bereich der Getränkeverpackungen und damit eine wesentliche Innovation der Kunststoffindustrie“, so Dr. Harald Käb, Vorstandssprecher von European Bioplastics. „Der Markteinstieg für Biokunststoffe wird so stark unterstützt.“ Handel und Getränkewirtschaft profitieren nach Ansicht des Verbandes von der unkomplizierten Handhabung. Durch die bis 2012 befristete Erleichterung würden erhebliche Anreize für die Ausweitung des Biokunstoffmarktes in Deutschland geschaffen. Gleichzeitig könne der kostenintensive Aufbau von Sortier- und Recyclingsystemen parallel mit den steigenden Marktmengen vorangetrieben werden. In der Einführungsphase sei die Sammlung und Verwertung mittels dualer Systeme, also über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne, vorgesehen. „Die Flaschen werden so in der Regel der energetischen Verwertung zugeführt und tragen aufgrund ihrer Herkunft aus nachwachsenden Rohstoffen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei“, meint Jöran Reske, Vize-Sprecher von European Bioplastics und zuständig für Umweltfragen. Weltweit werden etwa ein Dutzend Getränke in Flaschen aus Biokunststoffen vertrieben. Um die stark wachsende Nachfrage zu bedienen, stehen mehrere Unternehmen der Biokunststoffindustrie unmittelbar vor umfangreichen Investitionen in größere Produktionsanlagen. interpack 2008, Düsseldorf, 24.-30. April 2008, Halle 7a |
European Bioplastics e.V., Berlin
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