29.04.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Am 1. Juni 2008 beginnt die halbjährliche Vorregistrierungsfrist der REACH-Verordnung, die die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Was die Wenigsten wissen: Auch Recyclingunternehmen sind betroffen. Denn Stoffe, die während eines Recyclingprozesses zurückgewonnen werden, müssen vorregistriert werden. Der Verein kunststoffland NRW e.V. (www.kunststoffland-nrw.de) greift das Thema auf und will sich auf politischer Ebene für die Recyclingunternehmen einsetzen. Im Kontext von REACH ist entscheidend, ob die Abfalleigenschaft beendet wird. Liegt im Rahmen des Recyclingprozesses eine Beendigung der Abfalleigenschaft vor, so findet laut REACH eine „Zurückgewinnung“ von Stoffen statt, die grundsätzlich der Registrierungspflicht unterliegt. Keine Registrierung nach REACH ist erforderlich, wenn die recycelten Stoffe bereits von einem anderen EU-Unternehmen registriert sind. Außerdem müssen dem Recyclingunternehmen entsprechende Informationen über den registrierten Stoff vorliegen. Problem: Aufgrund der teilweise sehr langen Übergangsfristen wird die Registrierung erst in den kommenden Jahren erfolgen (ggf. bis spätestens 1.Juni 2018). Heißt: Die Recyclingbetriebe sollten ihre zurück gewonnenen Stoffe zwingend vorregistrieren. Versäumt nämlich ein Recycler die Vorregistrierung bis zum 1. Dezember 2008, ist der Recyclingprozess formal zunächst unzulässig – zumindest bis ein anderes EU-Unternehmen eine Registrierung für den entsprechenden Stoff durchführt. kunststoffland NRW e. V. hält die REACH-Vorgaben für das Recycling für wenig praxisgerecht. „Viele Recyclingbetriebe werden aufgrund der komplexen Vorgaben überfordert sein“, so Dr. Harald Pielartzik, Geschäftsführer des Vereins kunststoffland NRW. „Wir vom kunststoffland NRW stehen deshalb als kompetenter Ansprechpartner zu diesem Thema zur Verfügung. Als Interessensvertretung aller an der Wertschöpfungskette Kunststoffe beteiligten Unternehmen, sind wir nicht nur an Ihrem Feedback interessiert, wir werden uns für die Betroffenen auch auf politischer Ebene einsetzen“. Kontakt: Dr. Harald Pielartzik kunststoffland NRW e.V. Völklinger Str. 4 40219 Düsseldorf Tel. 0211-6793170 info@kunststoffland-nrw.de |
kunststoffland NRW e.V., Düsseldorf
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