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30.11.2020, 11:09 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten    

Bundestag: Verbot von Kunststoff-Tragetaschen beschlossen

Ab dem 1. Januar 2022 soll der Verkauf von Plastiktüten in Deutschland verboten werden. Der Bundestag hat kürzlich einer entsprechenden Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze angestoßen hatte. Künftig dürfen demnach Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen. Die besten Alternativen seien Stoffbeutel, Taschen oder Körbe.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wenige Minuten genutzt und im schlimmsten Fall jahrzehntelang in der Umwelt – die Plastiktüte ist der Inbegriff der Ressourcenverschwendung. Diese Hopp-und-Weg-Mentalität ist nicht mehr zeitgemäß. Die Zeit ist mehr als reif für das Verbot der Plastiktüte. Allerdings dürfen jetzt nicht Wegwerfartikel aus anderen Materialien die Plastiktüte ersetzen. Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg – und das ist gerade bei Tüten wirklich kein Problem. Gute Alternativen sind Einkaufskörbe, waschbare Stoffbeutel für Obst und Gemüse und wiederverwendbare Boxen für Waren von der Frischetheke."

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"Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern werden nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren. Für diesen Zweck gebe es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen könnte. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern wiederum seien vergleichsweise stabil und würden daher typischerweise häufiger verwendet.

Als die besten Alternativen zur Plastiktüte werden Stofftaschen, Rucksäcke, Körbe oder andere Mehrwegbehältnisse genannt, die lange Zeit wiederverwendet werden. Auch Mehrweg-Taschen aus Kunststoffgewebe, wie zum Beispiel Polyester, seien gute Alternativen. Je häufiger sie benutzt würden, desto umweltfreundlicher würden sie. Bei Stoffbeuteln müsse man darauf achten, dass sie entweder aus Recyclingmaterial stammen oder ihr Grundstoff aus der ökologischen Landwirtschaft stammt, zum Beispiel Flachs oder Baumwolle.

Papiertüten wiederum haben zwar den Vorteil, dass sie schneller verrotten, wenn sie in die Umwelt gelanten. Allerdings verursacht ihre Produktion vergleichsweise viele CO2-Emissionen und es wird dabei viel Wasser verbraucht, das in der Folge aufwendig gereinigt werden muss.

Das vom Bundestag beschlossene Plastiktütenverbot muss noch den Bundesrat passieren. Die Abgeordneten haben als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2022 gewählt.

Weitere Informationen: www.bmuv.de

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Berlin

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