19.10.2004 | Lesedauer: ca. 1 Minute |
Die Interseroh AG Aktiengesellschaft zur Verwertung von Sekundärrohstoffen hat die Clearingvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG (DSD, www.gruener-punkt.de) unterzeichnet. Damit haben sich alle Wettbewerber auf denselben Abrechnungsmodus geeinigt. Interseroh habe nun eine weitere Hürde zum Aufbau ihres bundesweiten dualen Systems zur Erfassung haushaltsnaher Verpackungen genommen, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Die Kommunen hätten mit der Unterzeichnung der Clearingvereinbarung die notwendige Sicherheit, dass die Nebenentgelte weiterhin in voller Höhe gezahlt werden. Interseroh rechnet nun mit dem kurzfristigen Erhalt noch fehlender so genannter Abstimmungserklärungen der Kommunen, die für die Zulassung eines mitbenutzenden dualen Systems Voraussetzung sind. Die Aufteilung der so genannten Nebenentgelte sei nun schließlich durch die Unterzeichnung der Clearingvereinbarung durch Interseroh geregelt. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seien damit eine transparente Ermittlung der Zahlungsströme der Nebenentgelte und die Sicherstellung der bisherigen Höhe der Zahlungen durch alle Anbieter flächendeckender dualer Systeme garantiert. Zum Hintergrund: Die Verpackungsverordnung regelt, dass sich Betreiber eines dualen Systems mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hinsichtlich vorhandener Sammel- und Verwertungssysteme abstimmen müssen. Außerdem sind sie verpflichtet, sich an den Kosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen, die unter anderem für die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Großsammelbehältnissen entstehen. |
Interseroh AG, Köln
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