17.10.2008 | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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„Das nun vorliegende Konzept des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zur Umsetzung der novellierten Verpackungsverordnung ist angemessen, effizient und erfolgversprechend. Eine für die Unternehmen und die Vollzugsbehörden praktikable Administration der neu eingeführten Vollständigkeitserklärung durch die Industrie- und Handelskammern und den DIHK ist entscheidend, den Fortbestand der Wertstoffsammlung und fairen Wettbewerb dauerhaft zu sichern.“, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU, www.agvu.de), Prof. Dr. Werner Delfmann. Das DIHK-Konzept wurde bei einer AGVU-Tagung am 8. Oktober 2008 durch den für das Projekt verantwortlichen Referatsleiter des DIHK, Dr. Armin Rockholz, vorgestellt. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre seit Verkündung der Novelle der Verpackungsverordnung am 5. April 2008 in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen in einer sogenannten Vollständigkeitserklärung zu bilanzieren und zu belegen, dass für diese die Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erfüllt wurden. Die durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen anderen zugelassenen Sachverständigen testierten Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2008 müssen bis zum 1. Mai 2009 bei der für das verpflichtete Unternehmen zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegt werden. Sämtliche Vollständigkeitserklärungen werden an eine durch den DIHK einzurichtende zentrale Datenbank übermittelt, auf die die für den Vollzug der Verordnung verantwortlichen Behörden der Länder geschützten Zugriff haben. Die Änderung der Verpackungsverordnung war notwendig geworden, weil nach der 2004 erfolgten Öffnung der Verpackungsverwertung für freien Wettbewerb eine zunehmende Zahl von Marktteilnehmern ihren Rechtspflichten nicht mehr nachgekommen oder auf dubiose Entsorgungsangebote hereingefallen war. Neben der Einführung der Vollständigkeitserklärung gehört zum Kern der Neuregelung, dass in Deutschland Verpackungen an private Endverbraucher generell nur noch abgegeben werden dürfen, wenn sie bei einem der zugelassenen haushaltsnahen Sammelsysteme angemeldet sind. Die AGVU vertritt führende Unternehmen des Handels, der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie sowie der Recyclingwirtschaft. |
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V., Berlin
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