| 29.07.2025, 06:06 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
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Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme von Covestro durch die Abu Dhabi National Oil Company PJSC (im Folgenden: „Adnoc“) gemäß der Verordnung über ausländische Subventionen (im Folgenden: „FSR“) zu prüfen. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass ausländische Subventionen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) den EU-Binnenmarkt verzerren könnten. Die Adnoc hat ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten und ist ein staatlicher Öl- und Gasproduzent sowie die nationale Ölgesellschaft von Abu Dhabi. Die Covestro AG (ehemals Bayer MaterialScience AG) ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das auf die Herstellung von Hochleistungspolymeren und entsprechenden Komponenten spezialisiert ist. Es beliefert eine Vielzahl von Branchen und beschäftigt derzeit rund 18.000 Mitarbeiter. Vorläufige Bedenken der Kommission Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass sowohl Adnoc als auch Covestro ausländische Subventionen erhalten könnten, welche den EU-Binnenmarkt verzerren würden. Zu den möglichen Subventionen zählen insbesondere eine unbegrenzte Garantie der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sowie eine zugesagte Kapitalerhöhung von Adnoc für Covestro. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die ausländischen Subventionen es Adnoc ermöglicht haben könnten, Covestro zu einer Bewertung und zu finanziellen Bedingungen zu erwerben, die nicht den Marktbedingungen entsprechen und von nicht subventionierten Investoren nicht hätten erreicht werden können. Außerdem hat die Kommission vorläufige Bedenken, dass die Transaktion es Adnoc ermöglichen könnte, Investitionsstrategien zu verfolgen, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt auswirken würden. Im Rahmen ihrer eingehenden Untersuchung will die Kommission insbesondere prüfen: Die Transaktion wurde der Kommission am 15. Mai 2025 gemeldet. Diese hat nun bis zum 2. Dezember 2025, also 90 Arbeitstage, Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung greift dem Ergebnis dieser Untersuchung nicht vor. Weitere Informationen: www.covestro.com, www.adnoc.ae, ec.europa.eu |
Covestro AG, Leverkusen
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