19.07.2012, 10:15 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten |
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat in seinem jüngsten Thesenpapier die Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung konkretisiert. Darin spricht sich das BMU für eine "einheitliche Wertstofferfassung" aus, d.h. für die Einführung einer Wertstofftonne, in der Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen gesammelt werden sollen. Durch die zusätzliche Erfassung sollen laut einer Studie pro Jahr und Einwohner zusätzlich 7 kg an Wertstoffen erfasst werden können. Nicht geeignet für die Erfassung in der einheitlichen Wertstofftonne seien hingegen Holz, Textilien, Gummi, Batterien und Elektrogeräte. Für Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Altpapier sowie für Glas soll es bei den bekannten Erfassungswegen bleiben. Auch für Elektrogeräte und Batterien werden die bestehenden Rücknahmestrukturen beibehalten. Ergänzend prüft die Bundesregierung für Elektro-Kleingeräte erweiterte Rückgabemöglichkeiten im Handel sowie die Bereitstellung geeigneter haushaltsnaher Strukturen für die Monoerfassung. Als besondere Ausprägung des Verursacherprinzips sollen die Hersteller und Vertreiber von Produkten die Verantwortung für die Erfassung und Verwertung ihrer Erzeugnisse nach deren Gebrauchsphase tragen. Hierdurch werden laut BMU wirtschaftliche Anreize zur Vermeidung von Abfällen sowie für eine recyclinggerechte Gestaltung von Produkten geschaffen. Dieses im Bereich der Verpackungen erfolgreiche Instrument soll im Zuge der Fortentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz beibehalten und gegebenenfalls ausgedehnt werden. Das Wertstofferfassungssystem und seine Finanzierung soll zudem für den Verbraucher sowie für die teilnehmenden Hersteller, Vertreiber und Entsorgungsunternehmen transparenter werden. Maßgebliches Element sei die Einrichtung einer von den Produktverantwortlichen getragenen und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten "Zentralen Stelle", welche als Registerstelle der wesentlichen Marktteilnehmer fungiert, die Information der Öffentlichkeit sicherstellt, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen durch geeignete Spielregeln für Hersteller, Vertreiber und Entsorger konkretisiert und Verstöße bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen soll. Dateianhang zur Meldung: Weitere Informationen: www.bmuv.de |
Bundesumweltministerium, Berlin
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