| 09.10.2006 | Lesedauer: ca. 3 Minuten |
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Neues Register zur Umsetzung der Meldepflicht für Elektroware / Recyclingprozesse bei Kunststoffverpackungen ausbaufähig Schweden zählt beim Abfall-Recycling weltweit zu den Vorreitern. Das größte skandinavische Land verfügt über ein leistungsstarkes System mit klaren Regelungen und Dienstleistungsorganisationen. Die Verordnungen für die Recyclingpflicht und -verfahren wurden zuletzt Mitte 2005 aktualisiert und verabschiedet. Zusätzlich werden Hersteller und Händler von Elektrowaren seit dem 20.9.06 zentral registriert. Die Deutsch-Schwedische Handelskammer betreibt ein eigenes Servicebüro zum Thema Verpackungsrecycling (Kontaktanschriften) In Schweden wird seit dem 20. September 2006 ein zentrales Register für den Verkauf von Elektrowaren geführt. In das von der Umweltbehörde des Landes ("Naturvardsverket") betriebene Melde-Register müssen alle Hersteller, Händler und Importeure, die in Schweden elektrische und elektronische Erzeugnisse verkaufen, eingetragen werden. Zu dieser Produktgruppe gehören Haushaltsgeräte, HiFi-Anlagen, Computer und ähnliches. Mit Hilfe des Registers soll die Herstellerverantwortung gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie zum "Elektroschrott" in Schweden effizienter überprüft werden können. Auch ausländische Hersteller, die in Schweden als Importeur oder Verkäufer in Erscheinung treten, sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung ihres "Elektroschrotts". Seit Mitte 2005 besteht in Schweden zur Umsetzung der EU-Richtlinie ein Gesetz (Verordnung SFS 2005:209), das die Abläufe und Pflichten in diesem Zusammenhang regelt. Ähnlich wie beim Verpackungsrecycling schließen Hersteller beziehungsweise Verkäufer und Importeure einen Vertrag mit einer Entsorgungs- oder Wiederverwertungsgesellschaft ab. Im Bereich elektrischer und elektronischer Produkte ist das Unternehmen El-Kretsen derzeit der einzige im Land zugelassene Vertragspartner für diese Entsorgungsvereinbarung. Im Bereich der Verpackungsentsorgung beziehungsweise -verwertung besteht seit 1994 in Schweden eine Verordnung (SFS 1997:185). Gemäß dieser Regelung sind alle Unternehmen, welche eine Verpackung oder eine verpackte Ware herstellen, importieren oder verkaufen für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Verpackung verantwortlich. Um dieser Verantwortung nachzukommen, muss ein Vertrag mit dem Entsorgungssystembetreiber REPAregisret AB (REPA) geschlossen werden. Damit erhält der Hersteller, Importeur sowie Verkäufer auch das Recht, den mit dem deutschen "Grünen Punkt" identischen "Gröna Punkten" zu nutzen, ist aber anders als in Deutschland nicht dazu verpflichtet. In dem Vertrag werden die Rechte und die Pflichten der Vertragspartner festgelegt. Die vereinbarten Entgelte sind material- beziehungsweise gewichtsabhängig. Bei deutschen Unternehmen, die Waren nach Schweden exportieren, ist im Regelfall der Importeur oder die ortsansässige Tochterfirma Vertragspartner des Systembetreibers. Ausnahmen sind Exporteure, die mit vielen kleinen, einzelnen Wiederverkäufern zusammenarbeiten. In diesem Fall kann der deutsche Hersteller eine Sondervereinbarung mit REPA abschließen. Auch im Versandhandel (inkl. Online-Handel) bestehen Sonderregelungen, da Transaktionen hierbei in der Regel ohne Importeure erfolgen. Die Vertriebswege sind somit vielfach kaum rückvollziehbar und eine Produzentenverantwortung lässt sich nur schwer durchsetzen. Die Deutsch-Schwedische Handelskammer unterhält in Malmö ein Servicebüro für europäisches Verpackungsrecycling und hilft mit Auskünften über die relevanten schwedischen Vorschriften zur Entsorgung von Verpackungen. Das Büro bietet Exporteuren und ausländischen Tochtergesellschaften Dienstleistungen und Hilfestellung bei der Zeichnung eines Vertrages und dem Meldeverfahren. Insgesamt verfügt Schweden über vergleichsweise hohe Wiederverwertungsraten. Lediglich bei Kartonage, Kunststoffverpackungen und Papier sind Recyclingprozesse verhältnismäßig stark ausbaufähig. Weiterführende Informationen |
bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft, Köln
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